Reisebedingungen
Allgemeine Bedingungen des Passagier- und Gepäckbeförderungsvertrags
Art. 1 (Abschluss des Beförderungsvertrages). Der Passagier, der das Fahrzeug in Betrieb nimmt und gleichzeitig den Fahrpreis bezahlt – oder vor Ort kauft – erwirbt die Rechte und übernimmt die unten angegebenen Verpflichtungen. Die Firma TAM srl akzeptiert und stellt Transportaufträge zur Verfügung, die mit den üblichen Mitteln des Unternehmens vereinbar sind, gemäß den vorliegenden allgemeinen Bedingungen, die im Genehmigungsgesetz festgelegt oder genehmigt sind und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Mit Ausnahme der besonderen Zugeständnisse, die von den allgemeinen Bedingungen zugelassen werden, ist jede Ausnahme von den vorliegenden allgemeinen Bedingungen nichtig, und die Nicht-Standard-Klausel wird durch die Regel der allgemeinen Bedingungen ersetzt.
Art. 2 (Vertragsgegenstand). Die TAM srl – Tirreno Azienda Mobilità srl – wird den Fluggast gegen Bezahlung des Preises der Reise / des Fahrscheins von dem Ort der Haltestelle aus befördern, an der er auf den zugelassenen und in Betrieb befindlichen Linien gefahren ist. Fahrzeug bis zum Stopp des von ihm angegebenen Ortes für den Abstieg.
Art. 3 (Transportausführung). Der Transport erfolgt gemäß den Tarifen, Methoden, Zeitplänen, Routen und Anforderungen, die in den Zulassungsdokumenten festgelegt sind oder in jedem Fall von der autorisierten Stelle für die Strecke vorgeschrieben werden.
Art. 4 (Nachweis des Vertragsschlusses). Das von der TAM srl ausgestellte Ticket ist der Nachweis des Vertragsabschlusses der auf dem Ticket angegebenen Reise.
Art. 5 (Vertragsübergang). Das Beförderungsrecht kann nicht übertragen werden, wenn der Fahrschein Daten enthält oder anzeigt, die die Bestimmung des Namens des Fahrgasts ermöglichen, oder wenn der Fahrgast ohne diese Angaben die Reise angetreten hat.
Art. 5bis (Modalität des Kaufs des Reisetickets). Das Ticket kann entweder online über die Website www.tambus.it oder von unseren Vertriebsmitarbeitern erworben werden. Letztere befinden sich an unseren Haltestellen und sind leicht zu erkennen, da sie die Uniform mit dem T.A.M. srl. Wenn der Kunde das Ticket über den Online-Verkaufskanal kauft, wird er aufgefordert, sowohl die Abfahrts- als auch die Zielhaltestelle einzugeben. die Abfahrtszeit und den Tag, an dem die Reise gemacht werden muss. Beim Kauf eines Hin- und Rückflugtickets werden auch Datum und Uhrzeit der Rückreise angefordert. Wenn das Reiseticket jedoch von unseren Mitarbeitern gekauft wird, ist das One-Way-Ticket nur für das Rennen gültig, das sich auf das Datum und die Uhrzeit des Kaufs bezieht. Wenn der Kunde ein Rückflugticket bei unserem Personal kauft, ist er berechtigt, die Hinfahrt zum Zeitpunkt des Kaufs des Tickets zu nutzen, wobei er das Rückflugticket innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf verwenden kann, wenn der Titel lautet bezieht sich auf die Linie Neapel-Assisi, 90 Tage für die Linie Rom-Fiumicino.
Art. 6 (Ticketwechsel). Das Ticket kann bis 1 Stunde vor Abflug gegen einen Aufpreis von 1,50 € umgetauscht werden. Es ist möglich, nur das Abreisedatum und / oder die Uhrzeit und nur einmal zu ändern.
Art. 7 (Boarding ohne Ticket). Die Fahrgäste müssen beim Betreten des Fahrzeugs ein gültiges Reisedokument vorweisen und es dem diensthabenden Personal auf Verlangen vorlegen. Wer sich ohne Ticket einschifft, muss die Flugbesatzung unverzüglich informieren, damit sie die erforderlichen Reisedokumente ausstellen kann. Geschieht dies nicht, wird der Passagier ohne reguläres Reisedokument oder mit abgelaufenem oder geändertem oder verfälschtem Reisedokument verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängen, die darin bestehen, das Reiseticket für die gesamte Reise zuzüglich der Verwaltungsgebühr in Höhe von € zu bezahlen 100,00 bis 500,00 € (zzgl. Anmeldegebühren).
Art. 8 (Kontrolle oder Überprüfung der Durchfahrtskarten). Die Tickets für die einfache Fahrt oder Hin- und Rückfahrt sowie alle anderen Durchfahrtskarten sind Eigentum der TAM srl. Der Passagier wird sie jederzeit dem Personal der TAM srl ausstellen, dem der Passagier in den in diesen allgemeinen Bedingungen vorgesehenen Fällen das Recht zur Abholung zugesteht. Passagiere ohne gültige Reisedokumente können vom Servicepersonal aus dem Auto genommen werden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Fälle von Rückfall oder Betrug der Justizbehörde zu melden.
Art. 9 (Beförderungsbedingungen für Erwachsene, Kinder und nicht angemeldetes Gepäck für die Strecke Roma Termini / ADR – Aeroporti di Roma F.no).
Kein Reisender kann mehr als einen Platz besetzen. Begleitete Kinder bis zum Alter von 6 Jahren werden kostenlos befördert, sofern Plätze frei sind, die von anderen zahlenden Fluggästen belegt werden. Wenn Sie also einen Platz für Minderjährige reservieren möchten, die nicht von anderen Reisenden besetzt werden können, müssen Sie auch ein Ticket kaufen. Kinder unter 12 Jahren müssen unbedingt von einem Erwachsenen begleitet werden. Der Beförderungspreis beinhaltet die Gebühr für die Beförderung von nur einem Gepäckstück für jeden Passagier, dessen Maximalgewicht 15 kg nicht überschreitet. Für die Beförderung von zusätzlichem Gepäck oder Gepäck von mehr als 80 x 45 x 25 cm muss das normale Ticket bezahlt werden. Die Passagiere müssen ihr Gepäck in die entsprechenden Gepäckträger oder Kofferräume des Autos einordnen. Für den Fall, dass der Passagier nicht beabsichtigt, das Gepäck in den speziellen Abteilen zu verstauen, um ihn im Auto mitzunehmen, muss er auch das Ticket für sein Gepäck bezahlen und auf dem Sitz ablegen, um die anderen Passagiere nicht zu stören. Sogar Spaziergänger (sofern sie so zusammengeklappt sind, dass sie den geringsten Platz einnehmen) und spezielle Gegenstände wie: Ruten, Angelruten, Skier, kleine Musikinstrumente usw. Länge von 220 cm nicht überschreiten. Sie müssen in die Gepäckträger gestellt werden.
Art. 9 bis (Beförderungsbedingungen für Erwachsene, Kinder und nicht registriertes Gepäck für die Linie Neapel / Perugia / Assisi). Reisende können für jedes gekaufte Ticket einen Sitzplatz belegen. Kinder unter 5 Jahren werden in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos befördert, solange die Sitzplätze nicht von anderen zahlenden Passagieren besetzt sind. Wenn Sie also für diese Minderjährigen einen Platz reservieren möchten, der nicht von anderen Reisenden belegt werden kann, müssen Sie auch für sie eine Fahrkarte kaufen. Die Fahrkarte für diese Minderjährigen sieht eine Ermäßigung von 50 % gegenüber dem Vollpreis vor. Allerdings muss ein geeignetes Dokument (inkl. Gesundheitskarte) vorgelegt werden, aus dem das Alter des Minderjährigen hervorgeht. Kinder unter 14 Jahren müssen unbedingt von einem Erwachsenen begleitet werden. Der Ticketpreis beinhaltet die Gegenleistung für den Transport von maximal ZWEI TASCHEN PRO PERSON: 1) ein RUCKSACK oder eine TASCHE, deren Abmessungen 50 x 30 x 20 cm nicht überschreiten dürfen und die an Bord des Busses mitgenommen werden können, solange sie unter dem Sitz verstaut werden so, dass der Passagier auf der Seite nicht belästigt, behindert, belastet oder geschädigt wird; 2) ein Gepäckstück, das nicht größer als 100 x 50 x 40 cm ist und in den Gepäckraum gelegt wird. Beabsichtigen Passagiere, Gepäck, Rucksäcke oder Taschen mitzuführen, deren Abmessungen größer sind als die unter den Punkten 1 und 2 angegebenen, muss der Ticketpreis je nach Größe (kleines-mittleres-großes Gepäck) erhöht werden.
Auch Kinderwagen (sofern sie so gefaltet sind, dass sie das Mindestmaß darstellen) und Spezialverpackungen wie: Ruten, Angelruten, Skier, kleine Musikinstrumente usw. nicht länger als 220 cm. sie müssen in den Gepäckfächern platziert werden. Es ist auch möglich, Mitarbeiter von TAM srl mit dem Transport von Paketen zu beauftragen, die nicht den Passagieren folgen. Letzteres muss unbedingt ein Etikett tragen, auf dem die persönlichen Daten sowohl des Absenders als auch des Empfängers in lesbarer Weise angegeben werden, sowie die Details des Ausweisdokuments, das dem TAM-Personal von Anfang an gezeigt wird Zeitpunkt der Lieferung – der von der Sekunde bis zum Zeitpunkt der Abholung. Die Kosten für die Beförderung von Paketen, die nicht den Passagieren folgen, werden auf der Grundlage ihres Volumens berechnet.
Kleines Paket (H. 40 cm – Breite 25 cm) = Euro 10,00; mittleres Paket = (H. 70 cm. – Breite 50 cm) Euro 15,00; großes Paket (H. 1 mt – Breite 70 cm) = Euro 20,00.
Art. 10 (Gegenstände, die nicht befördert werden dürfen) Waffen, Flüssiggase oder ähnliches sind nicht gestattet. brennbare, explosive, schädliche, kontaminierende oder übelriechende Materialien; Flüssigkeiten, die in zerbrechlichen oder schlecht verschlossenen Behältern enthalten sind, Rollstühle für Kinder, die nicht faltbar sind und deren Volumen reduziert werden kann.
Art. 11 (Stopps, Ein- und Aussteigen von Fahrgästen, Transportanfragen). Die Autos halten nur an den durch bestimmte Tabellen festgelegten Punkten. Die Stoppanforderung muss vom Boden aus erfolgen und kann nicht angefordert werden. Der Transport erfolgt in der Reihenfolge der Anfragen. Bei mehreren gleichzeitigen Anforderungen wird die mit der größten Route bevorzugt. Die an Behinderte erteilten Reisezugeständnisse werden allen, die dies wünschen, zu gleichen Bedingungen anerkannt. Bei Autos erfolgt der Auf- und Abstieg ausschließlich von der Haustür aus. Während des Rennens ist es strengstens verboten, in die Autos ein- oder auszusteigen oder den Fahrer zu bitten, an einem anderen Ort als dem als Stopp festgelegten Fahrzeug ein- oder auszusteigen.
Art. 12 (Pflichten des Passagiers). In Autos verpflichtet sich der Passagier, korrekt zu bleiben und andere Passagiere nicht zu belästigen, auch um die Sicherheit seiner eigenen und der anderer Personen zu schützen. er darf daher nicht mit dem Fahrer sprechen und den für ihn reservierten Raum besetzen, er wird jegliches Verhalten, das den Fahrer und / oder die Benutzer stören oder beleidigen könnte, durch Rauchen, durch obszöne Reden oder durch Betteln verhindern aus dem Reisegeschäft, aus Werbung – auch wenn es sich um wohltätige Zwecke handelt – ohne die vorherige Zustimmung des Unternehmens, durch Singen und / oder Spielen, durch Keuchen, Anlehnen an Türen und Kristallen, durch Auslehnen aus den Fenstern die Hände in die Türöffnung oder in die Glasführungen oder die Füße auf den Sitzen zu stecken, in den für die Durchreise von Passagieren reservierten Räumen anzuhalten, jegliche Handlungen auszuführen, die den freien Zugang und den Abfluss von Fahrzeugen behindern könnten, eine Gefahr für sich selbst oder das Fahrzeug darstellen die anderen beschädigen die Autos selbst. Wenn das Verhalten des Reisenden für andere Passagiere stört, verpflichtet sich der säumige Passagier auf Verlangen der Besatzung, das Fahrzeug an der ersten Haltestelle zu verlassen (im Falle eines Widerstandes kann TAM srl den Einsatz der Truppe verlangen.) public). Er hat keinen Anspruch auf Erstattung der nicht genommenen Fahrt.
Art. 13 (Gute Erhaltung der Ausstattung der Autos). Der Reisende ist für die Pannen verantwortlich, die er zu den Autos verursacht. Er verpflichtet sich, mit der gebotenen Sorgfalt die Einrichtungen und Ausstattungen des Fahrzeugs, des Fahrzeugs selbst oder seiner Einrichtungen in gutem Zustand zu erhalten. Der säumige Reisende, der Schäden am Fahrzeug, seinen Einrichtungen, Einrichtungsgegenständen oder Ausstattungen verursacht oder Vandalismus, Missbrauch oder Beschädigung des Fahrzeugs (und insbesondere der Innenräume und Sitze) durchführt, ist zum Schadensersatz verpflichtet.
Art. 14 (Fahrgastrechte). Basierend auf den Hauptregeln für die Nutzung des Dienstes erhalten Reisende die folgenden Rechte: Sicherheit und Ruhe des Reisens; Kontinuität und Sicherheit des Dienstes; Informationen bei Anomalien oder Unfällen über die Weiterführung der Reise auf alternative Weise (sofern möglich); Rücksicht auf Abfahrtszeiten und Frequenzen; Hygiene und Reinigung von Fahrzeugen; Einhaltung der Bestimmungen über das „Rauchverbot“ für Fahrzeuge; Zugänglichkeit des Verfahrens von Vorschlägen und Beschwerden sowie deren Beantwortung durch TAM srl:
a) Fehlschlag der Passagierabfahrt Fluggäste, die ein Flugticket vor Ort oder online gekauft haben, wenn sie nicht innerhalb der festgelegten Zeit (dh 20 Minuten vor der geplanten Abflugzeit) an Bord sind, haben keinen Anspruch auf Erstattung der nicht genutzten Reise;
b) Verzögerung der Abreise oder Unterdrückung der Abreise. Für Fahrten, die 50 km nicht überschreiten und bei denen TAM srl mehr als 30 Minuten Verspätung haben oder die Abfahrt einer Fahrt ohne begründeten Grund unterdrücken soll, und die Fahrt mit einem anderen Fahrzeug der gleichen Tam srl nicht möglich ist, Der in den nächsten sechzig Minuten beginnende Fahrgast, der andere Kategorien von Durchreisetickets gekauft und die von Tam srl gekaufte stornierte oder verspätete Fahrt (über 30 Minuten) nicht in Anspruch genommen hat, kann eine Rückerstattung des Preises der verspäteten Fahrt beantragen oder unterdrückt. Im Falle eines regulären Fernverkehrs (gleich oder größer als 250 km) hingegen, wenn der reguläre Verkehr bei der Abfahrt von der Endstation für mehr als 120 Minuten storniert oder verzögert wird oder wenn eine höhere Anzahl von Reservierungen angenommen wird An den verfügbaren Orten hat der Passagier die Möglichkeit zu wählen zwischen: a) Fortsetzung oder Umleitung zum Endziel, ohne zusätzliche Gebühren und ähnliche Bedingungen, sobald wie möglich; b) Erstattung der Ticketkosten (die innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung bezahlt werden) und gegebenenfalls kostenlose Rückfahrt mit dem Bus zum ersten Startpunkt so bald wie möglich. Kann der Beförderer dem Passagier die vorgenannte Wahl nicht anbieten, hat der Passagier das Recht, zusätzlich zu der im vorherigen Brief genannten Rückerstattung einen Betrag in Höhe von 50% des Ticketpreises zu erhalten. b. Dieser Betrag wird innerhalb eines Monats nach Antragstellung ausgezahlt. Darüber hinaus haben die Fluggäste in solchen Fällen Anspruch auf angemessene Unterstützung, die Folgendes umfasst: Snacks, Mahlzeiten und Getränke sowie gegebenenfalls Unterkunft (der Beförderer kann die Gesamtkosten der Unterkunft für maximal zwei Nächte auf 80 Euro pro Nacht begrenzen und Es ist nicht erforderlich, die Lebenshaltungskosten zu decken, wenn die Stornierung oder Verspätung auf widrige Wetterbedingungen oder schwere Naturkatastrophen zurückzuführen ist.
c) Haftung des Beförderers. Vorbehaltlich der Verantwortung für die Verspätung und für die Verletzung der Ausführung des Transports, die in den vorherigen Artikeln geregelt ist, haftet die TAM srl für die Unfälle, die die Person des Reisenden während der Reise betreffen, sowie für den Verlust oder die Beschädigung der Sachen der reisende bringt ihn mit, wenn er nicht alle geeigneten maßnahmen zur vermeidung von schäden ergriffen hat (cc 1681). Der offensichtliche Schaden muss dem Personal an der Fahrzeugkante unverzüglich mitgeteilt werden.
d) Verantwortlichkeit der TAM srl für das Gepäck. Die Entschädigung für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Beförderers entstanden sind, darf einen Euro pro Kilogramm Gewicht verlorenem oder beschädigtem Gepäck nicht überschreiten (Art. 1696 ccm).
Verluste oder Ausfälle müssen zum Zeitpunkt der Rückkehr auf Gefahr der Verwerfung gemeldet werden. [Art. 1697 ccm].
e) Nicht abgeholtes Gepäck und verlorene Gegenstände. Das TAM kann unzulässiges Gepäck an seinem eigenen Ort in seinen Depots deponieren. Die persönlichen Daten des Inhabers sind bekannt und der Passagier wird darüber informiert. Für diejenigen, bei denen die persönlichen Daten der Eigentümer nicht bekannt sind, und für Gegenstände, die auf den Fahrzeugen verloren gegangen sind und gefunden wurden, da der Eigentümer sich nicht dazu beruft, sie zu fordern, wird das Kommissariat oder das städtische Polizeikommando des Gebiets fünf Tage nach der Entdeckung dorthin gebracht, wo sie gefunden werden Fundbüro am Flughafen Fiumicino (Tel. +39 06 65955253).
Art. 14 bis (Rechte von Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität).
Neben den Fahrgastrechten im Allgemeinen haben Behinderte und Personen mit eingeschränkter Mobilität bei der Nutzung von Busverkehrsdiensten die folgenden Rechte, damit sie die gleichen Reisemöglichkeiten wie andere Bürger nutzen können.
(a) Recht auf Zugang zum Transport für Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ohne zusätzliche Kosten
Menschen mit Behinderungen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen keine zusätzlichen Kosten für Reservierungen und Tickets zahlen.
Das Vorstehende kann nicht die Reservierung, die Lieferung eines Tickets oder die Annahme von Passagieren an Bord wegen ihrer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität verweigern. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn die Beförderung der betreffenden Person mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität nach den geltenden Vorschriften zur Sicherheit der Fahrgäste und den Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen der zuständigen Behörden nicht möglich ist oder wenn die Struktur eines Busse oder Verkehrsinfrastrukturen erlauben keinen sicheren und konkret erreichbaren Transport dieser Person.
Wenn der Beförderer im Fernverkehr eine Reservierung ablehnt, aus den oben genannten Gründen ein Ticket ausstellt oder einen Passagier einschifft, muss er den Passagier unverzüglich über den Grund der Ablehnung informieren und auf Verlangen des Passagiers Schreibe diese Informationen schriftlich. Im Falle einer Weigerung, die Buchung anzunehmen oder ein Ticket bereitzustellen, muss er die betreffende Person über alle akzeptablen alternativen Dienste informieren, die vom Beförderer verwaltet werden. Wenn die Probleme, für die der betreffende Passagier abgelehnt wurde, durch die Anwesenheit einer Person gelöst werden können, die die erforderliche Hilfe leisten kann, kann der Passagier darum bitten, von einer Person seiner Wahl begleitet zu werden freier Titel
Im Falle eines regelmäßigen Fernverkehrs, wenn eine behinderte Person oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität im Besitz eines Tickets oder einer Reservierung ist und dem Beförderer ihre spezifischen Bedürfnisse ordnungsgemäß mitgeteilt hat und die Beförderung wegen seines Verhaltens abgelehnt wird Behinderung oder eingeschränkte Mobilität, sie kann zwischen Erstattung und Umleitung wählen (letztere unterliegt der Verfügbarkeit angemessener Reisedienstleistungen).
Beförderer und Stationsleiter legen diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen für die Beförderung von Behinderten und Personen mit eingeschränkter Mobilität fest. Diese Bedingungen müssen veröffentlicht werden und werden auf Wunsch des Fluggastes physisch verteilt.
(b) Recht auf besondere Unterstützung
Im Falle eines langfristigen Linienverkehrs müssen die Beförderer und die Stationsleitungsorgane im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Menschen mit Behinderungen kostenlose Hilfe leisten und die Mobilität einschränken. Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen den Beförderer spätestens 36 Stunden vor dem tatsächlichen Hilfebedarf über ihre spezifischen Bedürfnisse informieren und sich zum vereinbarten Zeitpunkt vor dem angegebenen Zeitpunkt am angegebenen Punkt des Busbahnhofs aufhalten. Startzeit (nicht mehr als 60 Minuten).
(c) Anspruch auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung von Mobilitätsausrüstung
Wenn ein Beförderer oder das Leitungsorgan der Station den Verlust oder die Beschädigung von Mobilitätsgeräten (Rollstühle und andere Hilfsmittel) verursacht hat, muss er eine Entschädigung zahlen, die dem Wiederbeschaffungswert des betreffenden Geräts oder den Kosten von EUR entspricht Reparatur (sofern die Reparatur dieses Geräts möglich ist). Gegebenenfalls ist der Beförderer bemüht, die verlorene oder beschädigte Mobilität oder Ausrüstung vorübergehend zu ersetzen.
Art. 14 Ter (Transport von Haustieren)
Der Passagier kann lebende, ungefährliche Haustiere wie kleine Hunde, Katzen und andere kleine Haustiere mitbringen. Mit Ausnahme von Blindenhunden müssen die Tiere in einem speziellen Gepäckträger untergebracht werden, der auf dem Sitz neben dem Passagiersitz platziert werden muss. Die Abmessungen des Trägers dürfen nicht die für einen einzelnen Sitz ausreichenden Maße überschreiten. Der Passagier ist für die Überwachung des während der Reise transportierten Tieres verantwortlich und haftet ausschließlich für Schäden an Personen und Sachen, die durch sein Tier verursacht werden. Der ermäßigte Satz von gilt für den Transport von Tieren
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- Neapel / Perugia 15,00 € für eine Einzelkarte; 25,00 € für eine Rückfahrkarte. Der Blindenführhund ist nicht an die Bezahlung eines Tickets gebunden
- Rom / FCO € 6,00 für eine Einzelfahrkarte; € 11,00 für eine Rückfahrkarte (wenn online gekauft). Der Blindenführhund ist nicht an ein Ticket gebunden;
Der Transport des Tieres, ausgenommen Blindenhunde, kann abgelehnt werden, wenn der Bus voll ist und andere Passagiere gestört werden können (aufgrund von Allergieproblemen usw.).
Art. 15 (Beschwerden und Berichte). Tam srl verfügt über ein System zur Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit den in der EU-Verordnung 181/2011 vorgesehenen Rechten und Pflichten. Darüber hinaus wird der Passagier immer darüber informiert, dass die Beschwerde angenommen, abgelehnt oder noch geprüft wird, und er gibt immer eine endgültige Antwort in Übereinstimmung mit dem Stand der Technik. 17 des Leg. Dekrets vo n. 169/2014. Bei Ineffizienzen und in Bezug auf den Transportdienst können Passagiere Berichte und Beschwerden entweder telefonisch (Telefonnummer 06/65047426) oder per Fax (Nummer 06/83960567), Brief (Via Portuense 2400, 00054 Fiumicino (RM)) einreichen. E-Mail-E-Mail (E-Mail: info@tambus.it und Website ww.tambus.it) Bei der Berichterstellung muss der Benutzer die Tatsache eindeutig angeben, indem er sich auf bestimmte Umstände bezieht und, sofern möglich, die entsprechende Dokumentation beifügen. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den öffentlichen Nahverkehr hat der Benutzer im Falle einer Störung aufgrund höherer Gewalt und in jedem Fall nicht vom Willen selbst abhängig, keinen Anspruch auf Erstattung durch das Unternehmen, was jedoch der Fall ist Auf der Grundlage des mit der Provinz Rom unterzeichneten Dienstleistungsvertrages, der die Nichteinhaltung der vereinbarten Dienstleistungsstandards zur Folge hat, werden nur „wirtschaftliche Sanktionen“ verhängt. Die Passagiere können innerhalb von drei Monaten nach dem Datum, an dem der Service erbracht wurde oder der reguläre Service hätte erbracht werden müssen, eine Beschwerde bei Tam einreichen. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beschwerde benachrichtigt Tam den Passagier, dass die Beschwerde angenommen, abgelehnt oder noch geprüft wird. Die endgültige Antwort erfolgt spätestens drei Monate nach Erhalt der Beschwerde. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Entschädigung bei Tod, Körperverletzung oder Beschädigung und Verlust von Gepäck bei Unfällen.
Art. 16 (Anwendung der Passagierrechte)
Die nationale Kontrollstelle, die für die Anwendung dieser EU-Verordnung 181/2011 für Linienverkehrsdienste verantwortlich ist, die von Punkten in ihrem eigenen Hoheitsgebiet und die Linienverkehrsdienste, die aus einem Drittland kommen, zu diesen Punkten fahren, ist die AOO-Transportregulierungsbehörde. Fluggäste, die bereits einen Antrag an das Busverkehrsunternehmen gestellt haben, können daher – auch durch Interessenverbände, wenn sie ausdrücklich dazu delegiert werden – der Verkehrsregulierungsbehörde nachgehen und die Verstöße gegen das Busunternehmen melden Verpflichtungen des Verkehrsunternehmens gemäß der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.
Bitte beachten Sie, dass bei Busverkehrsdiensten mit einer geplanten Entfernung von weniger als 250 km nur wenige Gründe für Reklamationen vorliegen, wie dies ausdrücklich im „Antragsformular“ angegeben ist, das Sie hier herunterladen können.